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DTA wird für Pflegedienste in Bayern, Berlin und Brandenburg zur Pflicht

Drucken 18.04.2011, 16:07 Uhr, Krankenkasse

Software für ambulante Pflegedienste mit DTA

Dresden, 18.04.2011 / PR1023

DTA wird für Pflegedienste in Bayern, Berlin und Brandenburg zur Pflicht
Die Länder Bayern, Berlin und Brandenburg kürzen Pflegediensten Ihre Rechnungen um bis zu fünf Prozent, wenn diese Ihre Abrechnungen nicht per elektronischem Datenträgeraustausch übermitteln

In Deutschland gibt es aktuell ca. 11500 ambulante Pflegedienste, die ungefähr 2.3 Millionen Pflegefälle nach dem SGB XI betreuen. Tendenz jährlich steigend.

Die Kranken- und Pflegekassen als Kostenträger der Pflegedienste stehen dabei monatlich vor einer immensen Aufgabe: es gilt die einzelnen erbrachten Leistungen der Pflegedienste zu prüfen, ggf. zu korrigieren und Zahlung zu leisten. Wenn eine Abrechnung an den Kostenträger in Papierform geliefert wird, muss Diese seitens der jeweiligen Kasse zuerst in das EDV-System per Hand nacherfasst werden – das kostet Zeit und Geld.
Auf anderer Seite ist für ambulante Pflegedienste neben dem „Papierkrieg“ das lange Zahlungsziel, entstehend durch die doppelte Arbeit auf Kostenträgerseite, natürlich ein Dorn im Auge.

Kostenträger in den verschiedensten Bundesländern greifen daher schon seit geraumer Zeit auf eine elektronische Datenschnittstelle (DTA) zurück, um die manuelle Erfassung der Abrechnungen zu vermeiden. Nun soll das Verfahren auch flächendeckend in Bayern, Berlin und Brandenburg für ambulante Pflegedienste eingeführt werden – die Testverfahren laufen hierfür schon seit Längerem. Dass es die Kranken- und Pflegekassen mit dem Verfahren ernst meinen, ist an den Rundschreiben an die ambulanten Dienste erkennbar, bei denen vor einer Rechnungskürzung von bis zu 5% gewarnt wird, sofern nicht zukünftig auf das elektronische Datenträgeraustauschverfahren umgestellt wird. Im Gegenzug können dazu aber auch seitens der Leistungserbringer kürzere Zahlungsziele bei elektronischer Rechnungslieferung nachverhandelt werden.

Problematisch stellt sich die Situation allerdings für Pflegedienste dar, die bislang in reiner Papierform geplant und abgerechnet haben – hier steht eine grundsätzliche Anschaffung einer soliden Pflegesoftware ins Haus. Ebenso gibt es Pflegedienste, die mit einer selbst erstellten Pflegesoftware arbeiten – auch hier wird es schwierig, die Abrechnungsdaten für den DTA korrekt aufzubereiten und zu verschlüsseln. Es ist daher ratsam, seinen EDV-Beauftragten im Unternehmen nach einer geeigneten Komplettlösung oder nach einer individual programmierten, jedoch kostenintensiveren Lösung, zu befragen.

„Wir haben bislang noch jeden Pflegedienst an den DTA herangebracht – auch, wenn es dabei gerade bei den älteren Mitarbeitern teilweise viel Motivationsarbeit zu leisten gab. Nicht immer erschließt sich den Mitarbeitern die Parallele von sozialem Engagement und wirtschaftlichem Handeln. Später danken uns die Pflegedienste unsere Arbeit aber sehr, denn die Vorteile des kürzeren Zahlungsziels seitens der Kassen entlastet den Pflegedienst außerordentlich“, so Johannes Kersten von CareSocial.de.

Pflegedienste aus Bayern, Berlin und Brandenburg können Ihren DTA ganz einfach mit der Pflegesoftware CareSocial durchführen. Zudem ist CareSocial die Komplettlösung für alle Aufgaben in der Pflege - zum Festpreis, ohne prozentuale Umsatzbeteiligung.


Abb.: CareSocial - Mobile Datenerfassung für Pflegedienste per Tablet-PC oder Smartphone


Über CareSocial
CareSocial gehört mit mehr als 250 Installationen im gesamten Bundesgebiet zu einer der führenden
Softwarelösungen für Pflegedienste. CareSocial betreut dabei sowohl Kleinst-Pflegedienste als auch
größere Einrichtungen mit über 200 Mitarbeitern. Näheres im Internet unter www.caresocial.de.

Pressekontakt:
CareSocial.de
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Herr Lutz Hoffmann
Gostritzer Straße 61-63
D-01217 Dresden

Tel. 0351 / 26443 - 100
Fax 0351 / 26443 - 109


Autor / Kontakt:
CareSocial.de
Herr Johannes Kersten
Dresden
URL: http://www.caresocial.de

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